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Sie sind bunt, auffällig und bei Kindern extrem beliebt: Hüpfburgen mit Motiven aus bekannten Märchen oder Zeichentrickfilmen. Für viele Anbieter wirken sie wie ein Garant für leuchtende Kinderaugen und mehr Buchungen – doch genau hier lauert ein erhebliches Risiko.

Denn was auf den ersten Blick harmlos aussieht, kann schnell zur teuren Urheberrechtsverletzung führen. In diesem Artikel werfen wir einen klaren Blick auf die rechtliche Lage und erklären, wie du dich als Anbieter von Anfang an absichern kannst.

Was du in diesem Artikel lernst:

  • Darf man Hüpfburgen mit Disney- oder Cartoon-Figuren vermieten?

  • Warum auch der Kauf solcher Geräte rechtliche Folgen haben kann

  • Wer haftet – Händler, Hersteller oder Betreiber?

  • Welche Alternativen es zu geschützten Motiven gibt

Was ist das Problem mit Märchen- und Cartoonfiguren?

Viele bekannte Figuren – ob Maus mit roten Hosen, gelber Schwamm oder Superheld – unterliegen dem Urheberrecht. Das bedeutet: Nur der Rechteinhaber darf entscheiden, wer diese Motive nutzen darf – sei es für Kleidung, Spielzeug oder aufblasbare Attraktionen.

Die Verwendung solcher Motive ohne Lizenz stellt eine Rechtsverletzung dar, selbst wenn die Hüpfburg im Ausland gekauft wurde oder die Bilder nur "ähnlich" aussehen. Rechtlich entscheidend ist allein, ob eine Verwechslungsgefahr oder eine bewusste Anlehnung an eine geschützte Figur vorliegt.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Grundsätzlich gilt:
Ohne offizielle Lizenz darfst du keine Hüpfburgen mit urheberrechtlich geschützten Figuren kommerziell nutzen.

Das betrifft sowohl:

  • den Kauf solcher Geräte,

  • die Vermietung an Kunden,

  • als auch die Bewerbung auf deiner Website oder in sozialen Medien.

Momentan (Stand 2024) gibt es keinen einzigen bekannten Hüpfburg-Hersteller in der EU, der über offizielle Lizenzen von Disney, Nickelodeon oder anderen Rechteinhabern verfügt. Alle Geräte mit entsprechenden Motiven gelten daher als nicht legal im gewerblichen Einsatz.

Wer trägt die Verantwortung im Schadensfall?

Ein weitverbreiteter Irrtum: „Ich habe die Burg nur gekauft – wenn etwas nicht stimmt, ist der Händler schuld.“
Leider falsch.

In der Praxis haftest du als Betreiber, wenn du mit einer illegalen Hüpfburg Einnahmen erzielst. Es drohen:

  • Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Kanzleien großer Rechteinhaber

  • Schadenersatzforderungen, teils im fünfstelligen Bereich

  • Rufschädigung und Ausschluss von öffentlichen Veranstaltungen

Gerade Konzerne wie Disney sind dafür bekannt, bei Urheberrechtsverstößen konsequent und ohne Kulanz vorzugehen.

Öffentliche Einrichtungen achten auf Rechtssicherheit

Wenn du mit Kitas, Schulen oder Städten zusammenarbeiten möchtest, ist Rechtssicherheit ein Muss. Viele öffentliche Auftraggeber verlangen heute Nachweise, dass alle eingesetzten Geräte frei von Marken- oder Lizenzverstößen sind.

Fehlt dieser Nachweis oder sind auffällige Motive im Spiel, kann das Projekt schnell scheitern – selbst bei langjähriger Zusammenarbeit.

Welche Alternativen gibt es?

Zum Glück braucht es keine bekannten Filmfiguren, um bei Kindern für Begeisterung zu sorgen. Moderne Hersteller bieten eine Vielzahl an fantasievollen, originellen Designs, die:

  • bunt, auffällig und einzigartig sind

  • keinerlei rechtliche Risiken bergen

  • sich individuell anpassen lassen (z. B. an Events, Jahreszeiten, Zielgruppen)

  • sogar mit deinem Logo gebrandet werden können

Wer auf langfristiges Wachstum und Seriosität setzt, sollte bewusst auf generische Designs oder custom-made Lösungen zurückgreifen – sie bieten volle Kontrolle und Planungssicherheit.

Fazit: Lieber kreativ als verklagt

Hüpfburgen mit Märchenfiguren mögen auf den ersten Blick verlockend wirken – doch das Risiko ist hoch, die rechtlichen Folgen gravierend. Wer professionell agieren möchte, sollte ausschließlich mit legalen, lizenzfreien Motiven arbeiten.

Das schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Behörden – und schützt dein Geschäft vor unnötigem Stress.