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Die Sommersaison nähert sich dem Ende. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, ein sehr wichtiges Thema anzusprechen: den Kauf von Hüpfburgen mit Abbildungen bekannter Märchenfiguren. Wir stellen fest, dass viele Kunden sich für den Kauf von aufblasbaren Attraktionen mit den bei allen Kindern beliebten Märchenhelden entscheiden.

In diesem Artikel werden wir versuchen, die Frage zu beantworten, ob dies legal ist. Wir erhalten ständig Anfragen zur Möglichkeit, aufblasbare Attraktionen mit Märchenmotiven zu bestellen. Deshalb haben wir die notwendigen Informationen gesammelt und die Urheberrechtsinhaber gefragt, ob es erlaubt ist, das Bild von Märchenfiguren auf Hüpfburgen zu verwenden, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern.

Kann ich eine Hüpfburg mit einer Zeichentrickfigur kaufen?

Zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Artikels verfügt kein Hersteller/Vertreiber von Hüpfburgen in der EU über eine solche Lizenz. Der Verkauf von Hüpfburgen mit Abbildungen von Märchenfiguren erfolgt daher illegal, und folglich ist auch die weitere kommerzielle Verbreitung dieser Bilder (zum Beispiel durch Vermietung) illegal und kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Urheberrecht in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stellt weitgehend eine Umsetzung der EU-Richtlinie InfoSoc dar, wodurch wir ein Mindestmaß an Schutz in den verschiedenen europäischen Ländern festlegen können. Somit wissen wir, dass unabhängig vom Land dem Urheber unter anderem das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung und Verbreitung des Werkes zusteht (ja, anscheinend sind Verbreitung und Zugänglichmachung im rechtlichen Sinne zwei ganz verschiedene Handlungen!). Einfacher ausgedrückt: Wenn eine kommerzielle Dienstleistung oder ein Inhalt ein Bild verwendet, muss eine schriftliche Genehmigung des Urhebers vorliegen. Dies wird im Allgemeinen als „Lizenzvertrag“ bezeichnet.

Uns ist bewusst, dass das Bild einer Lieblingsprinzessin aus einem Märchen bei Kindern mehr Begeisterung auslöst als das Motiv eines lächelnden Gesichts oder eines unbekannten Bären. Dennoch ist es nicht ratsam, sich wegen solcher Verwendungen auf rechtliche Auseinandersetzungen mit internationalen Konzernen einzulassen, die meist die Urheberrechte an den Märchenfiguren besitzen.

Beispiele für Unternehmen, deren Figuren häufig illegal auf Hüpfburgen verwendet werden, sind SPIN MASTER, NICKELODEON, ILLUMINATI und DISNEY. Bei letzterem hat sich der Spruch eingebürgert: „Disney verliert nie“ – bezogen auf urheberrechtliche Streitigkeiten. Das Unternehmen ist bekannt für seine sehr strikten Regeln zur Nutzung der berühmten Mausfigur weltweit. Disney geht sehr aggressiv vor und eliminiert kompromisslos jegliche Versuche, die Bilder ihrer Figuren zu verwenden. Der Schutz der Urheberrechte hat für Disney höchste Priorität und wird sehr streng durchgesetzt.

Kann ich eine Hüpfburg mit einer Zeichentrickfigur kaufen und mieten?

In den Nachrichten unserer Kunden tauchten häufig zusätzliche Fragen auf. Unter anderem wurde gefragt, ob es möglich sei, bereits existierende Märchenfiguren zu verändern, zu modifizieren und anzupassen. Wir empfehlen solche Maßnahmen nicht. Es ist wichtig zu bedenken, dass die Besitzer solcher Figuren große Konzerne sind, die über eine Vielzahl von Spezialisten für Bildrechte und Anwälte verfügen. Wenn Sie einen Hüpfburg mit Märchenmotiven und bekannten Figuren kaufen möchten, empfehlen wir Ihnen dringend, diesen Kauf sorgfältig zu überdenken.

Im Katalog von Gangaru finden Sie viele originelle Motive, für die wir die vollen Rechte besitzen. Wir garantieren, dass die von uns produzierten Hüpfburgen nicht den Urheberrechten eines externen Unternehmens unterliegen. Beim Kauf in unserem Online-Shop können Sie zu 100 % sicher sein, dass die Ware legal ist und keine Urheberrechte eines Konzerns verletzt. Wir handeln legal und vermeiden es, bereits von anderen Unternehmen erstellte Entwürfe zu verändern oder zu modifizieren. Wir bewahren gesunden Menschenverstand und Ethik und nehmen keine Aufträge zur Nachahmung konkurrierender Motive an.

Wir verkaufen keine Hüpfburgen mit Märchenmotiven, die Figuren aus bekannten Märchen verwenden. Besonders achten wir darauf, das europäische und internationale Recht zu respektieren.

Zusammenfassung

Die Lizenz zur Verwendung von Märchenfiguren erfordert die schriftliche Zustimmung des Autors oder seines Vertreters. Sowohl der Verkauf als auch der Kauf eines Hüpfburgs mit Märchenfiguren zu kommerziellen Zwecken, die urheberrechtlich geschützt sind, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, auf legale Motive zu setzen, um beruhigt schlafen zu können. Unsere Aufgabe ist es, zuverlässige Informationen zu liefern und uns um unsere Kunden zu kümmern, die für uns Inspiration und Antrieb sind.

Wir empfehlen nicht, Hüpfburgen oder aufblasbare Attraktionen mit Motiven wie Micky Maus, Paw Patrol, Minions und allen anderen bekannten Märchenfiguren zu kaufen.

Nach unserem Wissen hat kein Unternehmen in der EU die Erlaubnis, das Bild von Märchenfiguren zur Herstellung von Hüpfburgen zu verwenden. Folglich sind alle im Internet angebotenen aufblasbaren Produkte mit Abbildungen von bekannten Märchenfiguren nicht lizenziert.

Der Hersteller trägt die volle Verantwortung für die Zulassung eines Produkts zur kommerziellen Nutzung, das nicht den allgemein geltenden Gesetzen entspricht. Ein Kunde, der sich für den Kauf einer Hüpfburg ohne Lizenz zur Bildnutzung entscheidet, kann ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden, da er durch die kommerzielle Nutzung geschützter Zeichen und Figuren finanziellen Gewinn erzielt.

Für welche Märchen werden Lizenzen vergeben?

Die Nutzung von Märchenfiguren ist bekannt und weit verbreitet. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder bedenkenlos an diesen Figuren verdienen kann. Das Phänomen, bei dem das Bildnis zu kommerziellen Zwecken verwendet wird, nennt man Merchandising.

Folgende Titel werden bei der Vergabe von Lizenzen für Bildnisse genutzt:

„Schneewittchen und die sieben Zwerge“ (1937), „Pinocchio“ (1940), „Dumbo“ (1941), „Bambi“ (1942), „Cinderella“ (1950), „Alice im Wunderland“ (1951), „Peter Pan“ (1953), „Susi und Strolch“ (1955), „Dornröschen“ (1959), „101 Dalmatiner“ (1961), „Das Dschungelbuch“ (1967), „Robin Hood“ (1973), „Falsches Spiel mit Roger Rabbit“ (1988), „Arielle, die Meerjungfrau“ (1989), „Die Schöne und das Biest“ (1991), „Aladdin“ (1992), „Der König der Löwen“ (1994), „Pocahontas“ (1995), „Der Glöckner von Notre Dame“ (1996), „Die Schöne und das Biest: Weihnachtszauber“ (1997), „Hercules“ (1997), „Der König der Löwen 2: Simbas Königreich“ (1998), „Tarzan“ (1999),

„Peter Pan: Neue Abenteuer in Nimmerland“ (2002), „Das Dschungelbuch 2“ (2003), „Bärenbrüder“ (2003), „Der König der Löwen 3: Hakuna Matata“ (2004), „Ein Königreich für ein Lama“ (2004), „Eine Weihnachtsgeschichte“ (2009), „Die Eiskönigin“ (2013), „Pu der Bär und der Honigbaum“ (1966), „Pu der Bär und Tigger dazu“ (1974), „Die vielen Abenteuer von Winnie Puuh“ (1977), „Tiggers großes Abenteuer“ (2000), „Winnie Puuh: Spaß im Frühling“ (2002), „Ferkels großes Abenteuer“ (2003), „Heffalump – Ein neuer Freund für Winnie Puuh“ (2005), „Winnie Puuh“ (2011), Filme über Mickey Mouse, Donald Duck und Goofy, „Toy Story“ (1995), „Das große Krabbeln“ (1998), „Findet Nemo“ (2003), „Cars“ (2006), „Findet Dorie“ (2016).

„Tom und Jerry“, „Looney Tunes“, „Scooby Doo“, „Superman“, „Batman“, „Harry Potter“, „Die Flintstones“, „Die Jetsons“, „Catwoman“, „Green Lantern“, „King Kong“, „Ice Age“, „Rio“, „Family Guy“, „Die Simpsons“, „Alvin und die Chipmunks“, „Futurama“, „Epic – Verborgenes Königreich“, „Angry Birds“, „Hotel Transsilvanien“, „Bing“, „Winx Club“, „Filly“, „Supa Strikas“, „Dragons – Die Reiter von Berk“, „Drachenzähmen leicht gemacht“.

„Bolek und Lolek“, „Reksio“, „Die Mumins“, „Dennis die Nervensäge“, „Antz“, „Der Prinz von Ägypten“, „Der Weg nach El Dorado“, „Chicken Run – Hennen rennen“, „Shrek – Der tollkühne Held“, „Spirit – Der wilde Mustang“, „Sinbad – Der Herr der sieben Meere“, „Shrek 2“, „Große Haie – Kleine Fische“, „Madagascar“, „Wallace & Gromit: Auf der Jagd nach dem Riesenkaninchen“, „Ab durch die Hecke“, „Flutsch und weg“, „Shrek der Dritte“, „Bee Movie – Das Honigkomplott“, „Kung Fu Panda“, „Madagascar 2“, „Monsters vs. Aliens“, „Drachenzähmen leicht gemacht“, „Für immer Shrek“, „Megamind“, „Kung Fu Panda 2“, „Der gestiefelte Kater“, „Madagascar 3“, „Die Hüter des Lichts“, „Die Croods“, „Turbo – Kleine Schnecke, großer Traum“, „Mr. Peabody & Sherman“, „Drachenzähmen leicht gemacht 2“, „Die Pinguine aus Madagascar“, „Home – Ein smektakulärer Trip“, „Kung Fu Panda 3“, „Trolls“, „The Boss Baby“, „Captain Underpants“.