ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Anlage Nr. 2)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden als „Allgemeine Bedingungen“ bezeichnet, konkretisieren die Bedingungen für die Durchführung des Kaufvertrags über den Verkauf von Produkten, abgeschlossen zwischen dem Käufer und dem Unternehmen Gungan sp. z o.o. mit Sitz in Wrocław (50-502), ul. Boczna 4/310, KRS: 0000679280, NIP: 8992819315 (im Folgenden „Verkäufer“ oder „Gungan“ genannt).
Allgemeines
1. Alle in den Allgemeinen Bedingungen mit Großbuchstaben geschriebenen Begriffe haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung, es sei denn, die Allgemeinen Bedingungen führen eine eigene Definition ein. In einem solchen Fall gilt die in den Allgemeinen Bedingungen festgelegte Definition.
Erklärungen
2. Der Käufer erklärt, dass er die auf der Website von Gungan verfügbare Produktspezifikation sowie die dem Vertrag beigefügten Anhänge zur Kenntnis genommen hat und hierzu keine Vorbehalte erhebt.
3. Falls der Käufer eine Handelsgesellschaft ist, ist er verpflichtet:
a. eine Beschlussfassung des zuständigen Organs von Gungan vorzulegen, die die Zustimmung zum Vertragsabschluss erteilt,
b. im Falle des Nichtvorlegens eines solchen Beschlusses - erklärt der Käufer, dass die Unternehmenssatzung die Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung zur Eingehung von Verpflichtungen im Rahmen des Vertragsgegenstands ausschließt und keine zusätzlichen Verpflichtungen zur Einholung der Zustimmung seiner zuständigen Organe in Bezug auf den Vertragsgegenstand vorsieht.
Freigabe des Gegenstands
4. Die Parteien vereinbaren im Vertrag den Ort und das Datum der Übergabe der Sache, wobei eine Änderung des Termins oder des Übergabeortes die Zustimmung beider Parteien in schriftlicher oder elektronischer Form (durch Korrespondenzaustausch zwischen den im Vertrag angegebenen Adressen) erfordert. Die Parteien können die Selbstabholung der Sache durch den Kunden oder den Versand der Sache an die angegebene Adresse unter Nutzung externer Lieferanten vereinbaren.
5. Im Falle der Nichtvereinbarung der Übergabemethode vereinbaren die Parteien, dass die Sache im vom Gungan angegebenen Lager vom Käufer übernommen und abgeholt wird, was durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt wird.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die für das Entladen der Sache und der übrigen Zubehörteile erforderlichen Geräte und Personalressourcen bereitzustellen.
7. Mit der Übergabe der Sache geht die Verpflichtung zur Übernahme aller mit der Sache und dem Zubehör/Geräten verbundenen Kosten sowie das Risiko des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung auf den Käufer über.
8. Sofern der Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen trifft, wird die Sache dem Käufer zusammen mit folgenden Komponenten übergeben:
a. mit dem im Anhang des Vertrages angegebenen Zubehör,
b. mit der technischen Betriebsdokumentation (DTR).
9. Gungan verpflichtet sich, dem Käufer innerhalb von 7 Tagen nach der Übernahme der Sache ein technisches Gutachten vorzulegen, das die Übereinstimmung der Sache mit der im Rahmen der Spezifikation angegebenen Norm bestätigt.
10. Die tatsächlichen Abmessungen der Sache können von den vereinbarten um +/- 7% abweichen, was weder einen Mangel darstellt noch Grundlage für sonstige Ansprüche bietet.
14. Die Zahlungsbedingungen und der Zahlungszeitpunkt für den Vertragsgegenstand werden zwischen den Parteien im Vertrag vereinbart, wobei Gungan sich das Recht vorbehält, die Zahlung des Gesamt- oder Teilbetrags vor der Übergabe der Sache zu verlangen.
15. Wenn die vereinbarte Vorauszahlung bis zum Tag vor dem Übergabetermin nicht auf dem Konto von Gungan verbucht wurde, ist Gungan berechtigt:
a. die Zahlung des Gesamtbetrags vor der Übergabe der Sache zu verlangen – auch wenn zuvor eine Teilzahlung vereinbart wurde oder/und.
b. die Übergabe der Sache bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten – unter Berücksichtigung des oben genannten Rechts auf die Gesamtzahlung oder/und.
c. einen neuen Übergabetermin einseitig festzulegen, wobei dieser Termin nicht länger als ein (1) Monat ab dem Tag der vollständigen Zahlung betragen darf.
16. Die Parteien verstehen unter dem Zahlungsdatum das Datum der Verbuchung der Mittel auf dem Bankkonto von Gungan.
Garantie
17. Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, gewährt Gungan eine Garantie auf die Sache ab dem Tag der Übergabe der Sache unter den Bedingungen und Fristen, die in der Garantieurkunde angegeben sind.
18. Die Garantiekarte ist verfügbar unter: https://gangaru.de/content/10-garantiebedingungen
19. Der Käufer verpflichtet sich, die Sache gemäß der Anleitung und den Anforderungen der Garantiekarte zu verwenden und ist sich bewusst, dass die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung zum Verlust der gewährten Garantie führen kann.
Haftungsbeschränkung
20. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung im Hinblick auf:
a. die Übereinstimmung der Nutzung der Sache sowie der zugehörigen Zubehörteile/Geräte mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich solcher, die mit der gewerblichen Nutzung der Sache verbunden sind, sowie Vorschriften in Bezug auf: Arbeitsschutz (BHP), Brandschutz und Sanitäreinrichtungen,
b. jegliche Mängel und Schäden an der Sache sowie an zugehörigen Zubehörteilen/Geräten, die infolge der nicht bestimmungsgemäßen Nutzung oder Missachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind,
c. die Nichteinhaltung des Übergabetermins aufgrund von:
§ Störung im Zusammenhang mit dem Schienenverkehr, durch den die Sache vom Hersteller geliefert wird,
§ Überlastung im Schienenverkehr, durch den die Sache vom Hersteller geliefert wird,
§ Störung des Transportmittels, durch das die Sache in die Gungan-Lager geliefert wird,
§ Zurückhaltung der Sache zur Kontrolle durch Zollbehörden oder Verlängerung der Zollabfertigung (auch im Rahmen des Transports der Sache vom Hersteller),
§ höhere Gewalt.
Subunternehmer
21. Gungan ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer einzusetzen, wozu der Käufer seine Zustimmung erteilt.
22. Im Falle der Nutzung von Subunternehmern durch Gungan gelten die in Punkt 10 genannten Verpflichtungen des Käufers auch gegenüber Subunternehmern.
Sicherstellung
23. Zum Zwecke der Sicherstellung möglicher Forderungen von Gungan aus dem Vertrag können die Parteien eine rechtliche Sicherung in Form von:
a. eines ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Eigenwechsels oder
b. eines ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Blankowechsels zusammen mit einer Wechselerklärung oder
c. Zahlung einer Anzahlung oder
d. einer anderen Form der Sicherstellung.
24. Der Eigentumsübergang der Sache sowie der Zubehör-/Geräte erfolgt erst nach der kumulierten: (1) Übergabe der Sache zusammen mit Zubehör/Geräten und (2) vollständigen Zahlung des Preises oder Übergabe des Wechsels. Bis zur vollständigen Erfüllung dieser Bedingungen behält sich Gungan das Eigentum an der Sache vor (Eigentumsvorbehalt).
25. Auf Antrag des Käufers verpflichtet sich Gungan:
a. seine schriftliche Erklärung über den Eigentumsübergang der Sache sowie die Bestätigung des Erhalts des Wechsels oder der vollständigen Zahlung vorzulegen.
b. nach vollständiger Zahlung - zur Rückgabe des Wechsels, wobei Gungan berechtigt ist, die Rückgabe von der Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Käufers abhängig zu machen.
Zusätzliche Verpflichtungen
26. Der Käufer erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung zu:
a. die Nutzung von Fotos und Videos, die vom Käufer veröffentlicht oder zur Verfügung gestellt wurden, soweit sie die Sache und Geräte/Zubehör betreffen - zu Marketingzwecken, die deren Präsentation oder Übermittlung an potenzielle Kunden von Gungan umfassen.
b. die Platzierung von Verweisen (Hyperlinks) auf die oben genannten Fotos und Videos auf der Gungan-Website oder auf Gungans Social-Media-Profilen sowie auf die Website des Käufers selbst.
27. Der Käufer ist sich bewusst, dass die Erteilung der oben genannten Zustimmung Einfluss auf die Festlegung des endgültigen Verkaufspreises hatte.
Rücktritt vom Vertrag
28. Gungan ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer:
a. trotz schriftlicher oder per E-Mail erfolgter Aufforderung zur Zahlung mit einer zusätzlichen Frist von sieben (7) Tagen den vereinbarten Anzahlungsbetrag oder den vereinbarten Teilbetrag des Kaufpreises nicht zahlt,
b. trotz schriftlicher oder per E-Mail erfolgter Aufforderung zur Zahlung mit einer zusätzlichen Frist von sieben (7) Tagen den Wechsel nicht übergibt, die erforderliche Handlung zur Sicherstellung nicht vornimmt oder den vollen Preis nicht zahlt.
29. Gungan ist berechtigt, das Rücktrittsrecht innerhalb von vier (4) Monaten ab dem Tag auszuüben, an dem die Kenntnis von dem Ereignis erlangt wurde, das zur Ausübung dieses Rechts berechtigt.
30. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts durch Gungan ist der Käufer verpflichtet, die Sache einschließlich des gesamten Zubehörs/Geräts unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen ab dem Rücktrittstag zurückzugeben.
31. Die vorstehenden Bestimmungen schließen nicht das Recht von Gungan aus, vom Vertrag zurückzutreten, gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs oder anderer Gesetze.
Personenbezogene Daten
32. Die Parteien stellen sich gegenseitig personenbezogene Daten (Dienstdaten) ihrer Mitarbeiter/Vertreter sowie Personen, die an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind (Kontaktpersonen), zur Verfügung, auf Grundlage abgeschlossener Arbeitsverträge oder zivilrechtlicher Verträge, deren Verarbeitung zur Erfüllung berechtigter Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist, d. h. zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und f der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) (ABl. L 119/1, 4/05/2016 - im Folgenden "DSGVO"). Die Parteien erklären, dass sie den oben genannten Personen die in Art. 14 DSGVO festgelegten Informationen zur Verfügung gestellt haben, wodurch sie sich gegenseitig gemäß Art. 14 Abs. 5 Buchst. a DSGVO von der Informationspflicht gegenüber diesen Personen entbinden.