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Wer professionell mit Hüpfburgen arbeiten möchte - ob als Vermieter, Eventagentur oder Betreiber eines aufblasbaren Freizeitparks - muss sich frühzeitig mit zwei zentralen Themen auseinandersetzen: Sicherheitszertifikate und Versicherungen. Beide sind keine bloßen Formalitäten, sondern entscheidend für die Haftung, Glaubwürdigkeit und langfristige Rentabilität deines Geschäfts.

Was du in diesem Artikel lernst:

  • Welche Zertifikate für Hüpfburgen wirklich relevant sind

  • Warum die DIN EN 14960 wichtiger ist als das CE-Zeichen

  • Wie eine Betriebshaftpflichtversicherung dich vor Schäden schützt

  • Was bei der jährlichen Inspektion zu beachten ist

  • Wann ein technisches Gutachten sinnvoll ist

DIN EN 14960: Die Sicherheitsgrundlage für Hüpfburgen - Worum geht es bei dieser Norm?

Die DIN EN 14960 ist der wichtigste europäische Sicherheitsstandard für Hüpfburgen und andere aufblasbare Spielgeräte. Sie gilt für alle Produkte, die für Kinder bis 14 Jahre konzipiert sind und das Springen oder Rutschen ermöglichen.

Was ist verpflichtend?

✅ Eine Konformitätserklärung des Herstellers
Jährliche Sicherheitsprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle
Tägliche Sichtkontrolle durch den Betreiber vor jedem Einsatz
✅ Eindeutige Kennzeichnung der Hüpfburg: Modellnummer, max. Nutzerzahl, Herstellerdaten

CE-Kennzeichnung - aber nur für das Gebläse!

Eine CE-Kennzeichnung ist ausschließlich für elektrische Geräte wie Gebläse und Pumpen vorgeschrieben. Hüpfburgen selbst dürfen keine CE-Plakette tragen. Wenn du eine CE-Markierung direkt auf der Hüpfburg siehst, ist das ein Hinweis auf Unkenntnis oder falsche Zertifizierung.

Für dich als professionellen Anbieter bedeutet das: Achte nicht auf CE auf dem Stoff - sondern auf vollständige technische Dokumentation und die Einhaltung der DIN EN 14960.

Warum eine Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar ist

Ein Unfall kann jederzeit passieren - etwa durch einen Sturz auf einer nassen Rutschfläche oder einen Fehler beim Aufbau. Ohne Versicherung trägst du das volle Haftungsrisiko, das schnell existenzbedrohend werden kann.

Gangaru empfiehlt eine Deckungssumme ab 125.000 €, abhängig vom Geschäftsmodell. Die Versicherung sollte folgende Schäden abdecken:

  • Personenschäden bei Nutzern

  • Sachschäden an fremdem Eigentum

  • Fehler bei Auf- und Abbau durch eigenes Personal

Technisches Gutachten - sinnvoll auch ohne gesetzliche Pflicht

Nicht alle aufblasbaren Geräte fallen unter die DIN EN 14960 - z. B. Wasserbälle oder Archery-Tag-Elemente. Trotzdem ist ein technisches Gutachten durch eine unabhängige Prüfstelle dringend zu empfehlen.

Vorteile:

  • Mehr Vertrauen bei Auftraggebern wie Schulen, Kommunen, Firmenkunden

  • Bessere Position im Schadensfall (rechtlicher Nachweis des einwandfreien Zustands)

  • Minimiertes Risiko für abgesagte Buchungen wegen fehlender Dokumentation

Checkliste: Sicherheit für dein Geschäft

✅ Geräte sind konform mit DIN EN 14960
✅ Gebläse mit CE-Kennzeichnung
Konformitätserklärung vom Hersteller liegt vor
Jährlicher Check durch Fachbetrieb dokumentiert
Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen
✅ Optional: Technisches Gutachten für Spezialgeräte

Fazit: Sicherheit schützt dich - nicht nur deine Kunden

Sicherheit ist kein optionaler Bonus, sondern Grundlage für ein profitables, rechtssicheres und professionelles Geschäft mit Hüpfburgen. Wer auf geprüfte Geräte, korrekte Dokumentation und umfassenden Versicherungsschutz setzt, vermeidet nicht nur Risiken, sondern gewinnt auch das Vertrauen seiner Kunden - egal ob bei Stadtfesten, Firmenevents oder in Freizeitparks.

Jetzt prüfen - und sicher durchstarten!

Du willst wissen, ob deine Geräte den aktuellen Normen entsprechen? Dann kontaktiere uns - wir beraten dich gerne!