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Wer – egal ob als Vermieter, Eventagentur oder Betreiber eines aufblasbaren Freizeitparks – professionell Hüpfburgen einsetzen möchte, muss sich frühzeitig mit zwei zentralen Themen auseinandersetzen: Sicherheitszertifikate und Versicherungen. Beide sind keine bloßen Formalitäten, sondern entscheidend für die Haftung, Glaubwürdigkeit und langfristige Rentabilität Ihres Geschäfts.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • welche Zertifikate für Hüpfburgen wirklich relevant sind,

  • warum die DIN EN 14960 wichtiger ist als das CE-Zeichen,

  • wie dich eine Betriebshaftpflichtversicherung vor Schäden schützt,

  • was bei der jährlichen Inspektion zu beachten ist,

  • wann ein technisches Gutachten sinnvoll ist.

DIN EN 14960: Die Sicherheitsgrundlage für Hüpfburgen – worum geht es bei dieser Norm?

Die DIN EN 14960 ist der wichtigste europäische Sicherheitsstandard für Hüpfburgen und andere aufblasbare Spielgeräte. Sie gilt für alle Produkte, die für Kinder bis 14 Jahre konzipiert sind und das Springen oder Rutschen ermöglichen.

Was ist verpflichtend?

✅ Konformitätserklärung des Herstellers

✅ Jährliche Sicherheitsprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle

✅ Tägliche Sichtkontrolle durch den Betreiber vor jedem Einsatz

✅ Eindeutige Kennzeichnung der Hüpfburg: Modellnummer, max. Nutzerzahl, Herstellerdaten

 

CE-Kennzeichnung – aber nur für das Gebläse!

Eine CE-Kennzeichnung ist ausschließlich für elektrische Geräte wie Gebläse und Pumpen vorgeschrieben. Hüpfburgen selbst dürfen keine CE-Plakette tragen. Wenn Sie eine CE-Markierung direkt auf der Hüpfburg sehen, ist das ein Hinweis auf Unkenntnis oder falsche Zertifizierung.

Für Sie als professionellen Anbieter bedeutet das: Suchen Sie kein CE-Zeichen auf dem Stoff, sondern achten Sie auf eine vollständige technische Dokumentation und die Einhaltung der DIN EN 14960.

Warum eine Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar ist

Ein Unfall kann jederzeit passieren – etwa durch einen Sturz auf einer nassen Rutschfläche oder einen Fehler beim Aufbau. Ohne Versicherung tragen Sie das volle Haftungsrisiko, das schnell existenzbedrohend werden kann.

Gangaru empfiehlt eine Deckungssumme ab 125.000 €, abhängig vom Geschäftsmodell. Die Versicherung sollte folgende Schäden abdecken:

  • Personenschäden bei den Nutzern

  • Sachschäden an fremdem Eigentum

  • Fehler bei Auf- und Abbau durch das eigene Personal

Technisches Gutachten – sinnvoll auch ohne gesetzliche Pflicht

Nicht alle aufblasbaren Geräte fallen unter die DIN EN 14960 – z. B. Wasserbälle oder Archery-Tag-Elemente. Trotzdem ist ein technisches Gutachten von einer unabhängigen Prüfstelle dringend zu empfehlen.

Vorteile:

  • Mehr Vertrauen bei Auftraggebern wie Schulen, Kommunen, Firmenkunden

  • Bessere Position im Schadensfall (rechtlicher Nachweis des einwandfreien Zustands)

  • Minimiertes Risiko für abgesagte Buchungen wegen fehlender Dokumentation

Checkliste: Sicherheit für dein Geschäft

✅ Geräte sind konform mit DIN EN 14960
✅ Gebläse mit CE-Kennzeichnung
Konformitätserklärung vom Hersteller liegt vor
Jährlicher Check durch Fachbetrieb dokumentiert
Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen
✅ Optional: Technisches Gutachten für Spezialgeräte

Fazit: Sicherheit schützt dich - nicht nur deine Kunden

Sicherheit ist kein optionaler Bonus, sondern Grundlage für das profitable, rechtssichere und professionelle Geschäft mit Hüpfburgen. Wer auf geprüfte Geräte, eine korrekte Dokumentation und umfassenden Versicherungsschutz setzt, vermeidet nicht nur Risiken, sondern gewinnt auch das Vertrauen seiner Kunden – egal ob auf Stadtfesten, bei Firmenevents oder in Freizeitparks.

Jetzt prüfen - und sicher durchstarten!

Sie wollen wissen, ob Ihre Geräte den aktuellen Normen entsprechen? Sprich uns an – wir beraten Sie gerne!