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GARANTIEKARTE

 

Bürge - der Garantiegeber, d. h. das Unternehmen mit der Geschäftsbezeichnung GunGan sp. z o.o., mit Sitz in Wrocław, Boczna-Straße 4/310, NIP: 8992819315, KRS: 0000679280

Käufer - eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine organisatorische Einheit, die keine juristische Person ist, die das Produkt direkt vom Garantiegeber erworben hat.

 Dienstleistung - Dritter, der mit dem Garanten zusammenarbeitet

 

Garantiebedingungen

1.  Die Firma GunGan Sp. z o.o. gewährt den Käufern eine Garantie für den korrekten Betrieb des Produkts für einen bestimmten Zeitraum:

a. ein Jahr - für Produkte mit geschlossenem Kreislauf, d. h. solche, an denen das Gebläse nicht dauerhaft befestigt werden muss (z. B. Bumper Balls, Wasserbälle, Wasserbecken),

b. zwei Jahre für das Material und ein Jahr für die Nähte bei Produkten mit ständiger Luftzufuhr, d. h. bei Produkten, an denen das Gebläse dauerhaft angebracht sein muss (z. B. aufblasbare Spielplätze, aufblasbare Rutschen, Hindernisbahnen usw.).

d. Für schwimmende Wasserparks gilt eine zweijährige Garantie.

e. Für andere Produkte, die nicht in dem oben genannten Rahmen enthalten sind, wie z. B. Bogenschützenmarken, gilt eine einjährige Garantie.

2.    Die angegebene Garantiezeit wird ab dem Datum der Lieferung des Produkts berechnet - es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes angegeben.

 

3.    Die Bürgschaft erstreckt sich nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

 

4.    Tritt während der Garantiezeit durch Verschulden des Herstellers ein Sachmangel am Produkt auf, so ist der Käufer berechtigt, den Schaden kostenlos zu beheben,

 

 

5.    Die Garantie deckt KEINE Schäden ab, die durch:

a.    mechanische Beschädigung,

 

b.    Schäden, die während des Transports und der Handhabung des Produkts entstanden sind,

 

c.   unsachgemäße Verwendung des Produkts, Fahrlässigkeit seitens des Käufers oder Verwendung des Produkts entgegen der Gebrauchsanweisung oder der geltenden Vorschriften oder Normen,

 

d.    Schäden oder Funktionsstörungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, auf die der Garantiegeber keinen Einfluss hat, oder auf höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Brand, Überschwemmung, Blitzschlag, andere Naturkatastrophen (einschließlich Windstärken über 15 Knoten) oder andere unvorhergesehene Unfälle, Überspannungen im Telefon- oder Stromnetz, falsche Versorgungsspannung, Anschluss an eine nicht geerdete Steckdose,

 

e.    im Falle von Wasserrutschen, Wasserparks, Wasserpools und anderen Produkten, deren Nutzung mit der Verwendung von Wasser verbunden ist, das Produkt auf einen unebenen Boden zu stellen oder einen Teil des Produkts (i) mit einer anderen Flüssigkeit als Wasser oder (ii) mit Wasser zu füllen, das mehr als 70 % seines Fassungsvermögens beträgt.

f.     bei gepumpten Geräten die Überschreitung der maximalen Druckwerte oder die Nichtbeachtung der Anweisungen oder der DTR-Dokumentation bei gepumpten Geräten,

 

g.    den normalen Verbrauch des Produkts,

 

h.    Änderungen, Anpassungen, Feinabstimmungen oder Reparaturen, die von anderen Personen als der vom Garantiegeber benannten Kundendienststelle durchgeführt werden,

i.      Schäden oder Mängel, die nach Ablauf der Garantiezeit auftreten.

 

j.    Die Garantie deckt keine Schäden an: D-Ringe (Attraktionshalterungen), Stufen, Griffe und Ersatzrutschen (gilt für alle Hüpfburgen).

 

6.    Der Käufer verwirkt die Garantie im Falle von

 

a.       Änderungen, Anpassungen oder Feinabstimmungen, die von anderen Personen als der Garantin, ihren Subunternehmern oder dem von der Garantin angegebenen Servicezentrum vorgenommen werden,

 

b.    Verwenden Sie die Produkte in den Monaten November bis März und wenn die Umgebungstemperatur unter 10o Celsius fällt,

 

c.     nicht ordnungsgemäßes Trocknen des Produkts vor der Lagerung,

 

d.    das Fehlen einer ausreichenden Isolierschicht zwischen dem Produkt und dem Untergrund,

 

e.    den Weiterverkauf des Produkts.

f.  bei schwimmenden Wasserparks - die Garantie wird unter der Bedingung aufrechterhalten, dass der Garantiegeber schriftlich über den Abbau des schwimmenden Wasserparks für den Zeitraum von November bis März bis zu einer Woche ab dem Datum des Abbaus informiert wird. Die Demontage muss außerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgen. Um Unklarheiten zu vermeiden, verwirkt der Käufer die Garantie, wenn er es versäumt, dies mitzuteilen, und wenn er den Park nicht vor dem Zeitraum November-März abbaut. 

 

7.    Die Garantie gilt nur für Personen, die das Produkt direkt beim Garantiegeber erworben haben. Die Garantie erstreckt sich nicht auf spätere Käufer des Produkts..

 

8.    Die Garantieleistungen werden von dem von der Garantin benannten Servicezentrum erbracht.

 

9.    Bevor Sie das schadhafte Produkt einsenden, müssen Sie den Fehler dem Garantiegeber melden. Zu diesem Zweck müssen Sie

 

a.    Produktmängel und -fehler unter Angabe des Grundes zu dokumentieren,

b.    Senden Sie Fotos mit einer detaillierten Beschreibung des technischen Problems und den Kaufbeleg an die E-Mail-Adresse des Shops,

 

c.     auf die Bearbeitung des Garantieantrags durch den Garantiegeber warten.

 

10.  Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, vom Käufer weitere Informationen anzufordern, die für die Bearbeitung des Garantieantrags erforderlich sind.

 

11.  Nach Annahme der Reklamation teilt die Garantiegeberin dem Käufer die Adresse der Servicestelle mit, die die Reparaturen durchführen wird. Das Gerät sollte sein:

a. direkt an die vom Garantiegeber angegebene Stelle liefern ODER

b. an die von der Garantin angegebene Servicestelle zu senden

12.  Die Garantin behält sich das Recht vor, die Art der Mängelbeseitigung einseitig zu wählen, insbesondere wenn technologische oder technische Gründe dies rechtfertigen.

 

13. Die Garantiegeberin trägt die Versandkosten (die Garantiegeberin beauftragt persönlich einen Kurier für den Käufer. Der Käufer darf das Gerät nicht ohne Wissen des Garanten an den Garanten und den Service schicken) in zwei Richtungen, wenn die Reklamation akzeptiert wird. Andernfalls gehen die Kosten für den Versand in beide Richtungen zu Lasten des Käufers.

 

14.  Während der Garantiezeit festgestellte Mängel werden vom Garantiegeber innerhalb einer von den Parteien vereinbarten Frist behoben, jedoch nicht länger als 30 Arbeitstage, gerechnet ab dem Datum der Annahme des Produkts zur Reparatur durch das vom Garantiegeber angegebene Servicezentrum..

 

15.  Erfordert die Reparatur die Einfuhr von Ersatzteilen aus dem Ausland, so verlängert sich die Reparaturfrist entsprechend, worüber der Garantiegeber oder der Service den Käufer informiert.

 

16.  Soweit nicht geregelt, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Qualitätssicherung im Verkauf.