Garantiekarte
Garantiegeber – das die Garantie gewährende Unternehmen, nämlich die Gesellschaft GunGan sp. z o.o. mit Sitz in Breslau, ul. Boczna 4/310, USt-IdNr.: 8992819315, KRS: 0000679280
Käufer – eine natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die das Produkt direkt vom Garantiegeber erworben hat.
Reparaturdienst – ein mit dem Garantiegeber kooperierendes Drittunternehmen
Garantiebedingungen
- Die Firma GunGan Sp. z o.o. gewährt den Käufern eine Garantie auf die einwandfreie Funktion des Produkts für einen Zeitraum von:
- drei Jahren auf das Material und zwei Jahren auf die Nähte – für Produkte mit kontinuierlicher Luftzufuhr, d. h. solche, bei denen das Gebläse dauerhaft angeschlossen sein muss (z. B. Hüpfburgen, aufblasbare Rutschen, Hindernisparcours usw.). Für ganzjährige Freizeitparks gilt eine Garantie von zwei Jahren auf das Material und einem Jahr auf die Nähte,
- für schwimmende Wasserparks gilt eine zweijährige Garantie,
- einem Jahr – für Produkte mit geschlossenem Luftkreislauf, d. h. solche, bei denen das Gebläse nicht dauerhaft angeschlossen sein muss (z. B. Bumper Balls, Wasserbälle, Wasserbecken),
- für sonstige Produkte, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, z. B. Archery Tag, gilt eine einjährige Garantie.
- für Aufdrucke, die auf die Produkte aufgebracht werden, gilt eine einjährige Garantie.
- Die angegebene Garantiezeit gilt ab dem Tag der Übergabe des Produkts – sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
- Die Garantieleistungen gelten ausschließlich auf dem Gebiet der Republik Polen.
- Tritt während der Garantiezeit ein Sachmangel des Produkts auf, der auf ein Verschulden des Herstellers zurückzuführen ist, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Reparaturen.
- Von der Garantie NICHT abgedeckt sind Schäden, die entstanden sind durch:
- mechanische Beschädigungen,
- Schäden während des Transports oder der Umladung des Produkts,
- unsachgemäße Verwendung des Produkts, Nachlässigkeit des Käufers oder Verwendung des Produkts entgegen der Bedienungsanleitung oder geltenden Vorschriften oder Normen,
- Schäden oder Fehlfunktionen, die durch Umstände außerhalb des Einflusses des Garantiegebers oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, einschließlich u. a. Brand, Überschwemmung, Blitzschlag, andere Naturkatastrophen (einschließlich Wind mit einer Stärke von mehr als 15 Knoten) oder andere unvorhersehbare Ereignisse, Überspannungen im Telefon- oder Stromnetz, falsche Versorgungsspannung, Anschluss an eine nicht geerdete Steckdose,
- Aufstellung des Produkts auf unebenem Gelände oder Befüllung eines Produktteils: (i) mit einer anderen Flüssigkeit als Wasser oder (ii) mit Wasser auf über 70 % des Fassungsvermögens,
- Überschreitung des maximal zulässigen Drucks oder Nichtverwendung von Pumpgeräten gemäß Anleitung oder DTR-Dokumentation,
- normalen Verschleiß des Produkts,
- Umbauten, Änderungen, Anpassungen oder Reparaturen, die von anderen als den vom Garantiegeber benannten Reparaturdiensten durchgeführt wurden,
- Schäden oder Mängel, die nach Ablauf der Garantiezeit entstanden sind,
- Schäden an: D-Ringen (Befestigungsösen für Attraktionen), Treppen, Griffen sowie austauschbaren Rutschflächen (betrifft alle aufblasbaren Geräte).
- Der Käufer VERLIERT die Garantie im Falle von:
- Umbauten, Änderungen oder Anpassung durch andere als den Garantiegeber, seine Subunternehmer oder den vom Garantiegeber benannten Reparaturdienst LUB die vom Garantiegeber benannte Vertragswerkstatt,
- Verwendung der Produkte in den Monaten November–März sowie bei Außentemperaturen unter 10o Celsius,
- unzureichender Trocknung des Produkts vor der Lagerung,
- Nichtgewährleistung einer geeigneten Isolationsschicht zwischen Produkt und Untergrund,
- Weiterverkauf des Produkts,
- im Falle von schwimmenden Wasserparks – Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Garantie ist die schriftliche Mitteilung an den Garantiegeber über die Demontage des schwimmenden Wasserparks für den Zeitraum von November bis März, innerhalb einer Woche nach der Demontage. Die Demontage muss außerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Zur Klarstellung: Der Käufer verliert die Garantie, wenn er den Garantiegeber nicht informiert oder den Park nicht vor dem Zeitraum November–März demontiert.
- Die Garantie gilt ausschließlich für Käufer, die das Produkt direkt vom Garant erworben haben. Die Garantie erstreckt sich nicht auf weitere Erwerber des Produkts.
- Die Garantieleistungen werden von der vom Garantiegeber benannten Vertragswerkstatt erbracht.
- Vor dem Versand des fehlerhaften Produkts muss der Defekt dem Garantiegeber gemeldet werden. Hierzu ist es erforderlich:
- die Mängel und Defekte des Produkts zu dokumentieren und die Ursache ihrer Entstehung anzugeben,
- Fotos zusammen mit einer detaillierten Beschreibung des technischen Problems und dem Kaufnachweis an die E-Mail-Adresse des Shops zu senden,
- die Entscheidung des Garantiegebers über die Garantie-Reklamation abzuwarten.
- Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, vom Käufer weitere Informationen anzufordern, die für die Bearbeitung der Garantie-Reklamation erforderlich sind.
- Nach positiver Prüfung der Reklamation informiert der Garantiegeber den Käufer über die Adresse des Reparaturdienstes, der die Reparatur durchführt. Das Gerät muss:
- direkt zum vom Garantiegeber benannten Reparaturdienst ODER
- an den vom Garantiegeber benannten Reparaturdienst gesendet werden
- Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, einseitig die Art der Mängelbeseitigung zu bestimmen, insbesondere wenn technische oder technologische Gründe dies erfordern.
- Der Garantiegeber trägt die Versandkosten (Der Garantiegeber bestellt persönlich den Kurier zum Käufer. Der Käufer darf des Garantiegebers nicht ohne Wissen des Garantiegebers an den Garantiegeber oder den Reparaturdienst senden) in beide Richtungen, sofern die Reklamation anerkannt wird. Andernfalls trägt der Käufer die Versandkosten in beide Richtungen.
- Während der Garantiezeit festgestellte Mängel werden vom Garantiegeber innerhalb einer von den Parteien vereinbarten Frist behoben, jedoch nicht länger als 30 Arbeitstage ab dem Datum der Annahme des Produkts zur Reparatur durch den vom Garantiegeber benannten Reparaturdienst.
- Sollte die Reparatur den Import von Ersatzteilen aus dem Ausland erfordern, verlängert sich die Reparaturfrist entsprechend – der Garantiegeber oder der Reparaturdienst informiert den Käufer darüber.
- Soweit nicht geregelt, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs über die Qualitätsgarantie beim Verkauf.
- Diese Garantiebedingungen gelten ab dem 1. September 2025.