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Verfügt das Gerät, das wir erwerben möchten, über ein Zertifikat oder eine Bescheinigung, die die Sicherheit garantiert? Ist ein solches „Zertifikat“ notwendig? Wenn ja, für welche Geräte? Und was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff „Zertifikat“ oder „Bescheinigung“?

Dieser Beitrag soll Klarheit darüber schaffen, welche Dokumente im Mietgeschäft für Attraktionen wie Hüpfburgen, Rutschen, Wettkampfgeräte, Spielplätze, Bumper Balls, Wasserbälle, Wasserroller und ähnliche Geräte notwendig und nützlich sind.

Unser Land gehört zur Europäischen Union, daher unterliegen wir europäischen Vorschriften und Normen. Die Branche der aufblasbaren Spielgeräte ist nicht neu. Sie existiert seit mehreren Jahrzehnten weltweit, weshalb im Jahr 2008 eine eigene europäische Norm eingeführt wurde. Diese legt die Sicherheitsanforderungen und Prüfmethoden für aufblasbare Spielgeräte fest, bei denen Springen und Rutschen die Hauptaktivitäten sind, und die für Kinder bis zum Alter von vierzehn Jahren bestimmt sind (einzeln oder in Gruppen).

Gemäß dieser Beschreibung lassen sich folgende Gerätetypen identifizieren, die unter die Norm fallen.

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Formelle Anforderungen und Inspektionshäufigkeit

Aufblasbare Geräte, die unter diese europäische Norm fallen, sollten:

  • Eine technische Dokumentation haben, die vom Hersteller bereitgestellt wird.
  • Den in der Norm EN 14960 detailliert beschriebenen Richtlinien entsprechen.
  • Jährlichen Inspektionen durch eine unabhängige Inspektionsstelle unterliegen.
  • Vor jeder Benutzung einer laufenden Kontrolle durch eine beliebige benannte Person unterzogen werden.

Die Einhaltung der Norm sollte vom Hersteller oder einem autorisierten Händler durch eine sogenannte Konformitätserklärung garantiert werden. Eine andere Möglichkeit, ein Konformitätsdokument zu erhalten, besteht darin, eine Bestätigung der Übereinstimmung von einer unabhängigen Inspektionsstelle zu erhalten.

aktionen wie Hüpfburgen, Rutschen, Wettkampfgeräte, Spielplätze, Bumper Balls, Wasserbälle, Wasserroller und ähnliche Geräte notwendig und nützlich sind.

Unser Land gehört zur Europäischen Union, daher unterliegen wir europäischen Vorschriften und Normen. Die Branche der aufblasbaren Spielgeräte ist nicht neu. Sie existiert seit mehreren Jahrzehnten weltweit, weshalb im Jahr 2008 eine eigene europäische Norm eingeführt wurde. Diese legt die Sicherheitsanforderungen und Prüfmethoden für aufblasbare Spielgeräte fest, bei denen Springen und Rutschen die Hauptaktivitäten sind, und die für Kinder bis zum Alter von vierzehn Jahren bestimmt sind (einzeln oder in Gruppen).

Gemäß dieser Beschreibung lassen sich folgende Gerätetypen identifizieren, die unter die Norm fallen.

Verfügt das Gerät, das wir erwerben möchten, über ein Zertifikat oder eine Bescheinigung, die die Sicherheit garantiert? Ist ein solches „Zertifikat“ notwendig? Wenn ja, für welche Geräte? Und was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff „Zertifikat“ oder „Bescheinigung“?

Dieser Beitrag soll Klarheit darüber schaffen, welche Dokumente im Mietgeschäft für Attraktionen wie Hüpfburgen, Rutschen, Wettkampfgeräte, Spielplätze, Bumper Balls, Wasserbälle, Wasserroller und ähnliche Geräte notwendig und nützlich sind.

Unser Land gehört zur Europäischen Union, daher unterliegen wir europäischen Vorschriften und Normen. Die Branche der aufblasbaren Spielgeräte ist nicht neu. Sie existiert seit mehreren Jahrzehnten weltweit, weshalb im Jahr 2008 eine eigene europäische Norm eingeführt wurde. Diese legt die Sicherheitsanforderungen und Prüfmethoden für aufblasbare Spielgeräte fest, bei denen Springen und Rutschen die Hauptaktivitäten sind, und die für Kinder bis zum Alter von vierzehn Jahren bestimmt sind (einzeln oder in Gruppen).

Gemäß dieser Beschreibung lassen sich folgende Gerätetypen identifizieren, die unter die Norm fallen.